Auftragsverarbeitung (AVV)

Stand: 2026-07-10

Wenn wir in einem Kundenprojekt personenbezogene Daten verarbeiten, tun wir das als Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 28 DSGVO. Diese Seite fasst zusammen, wie wir das handhaben. Der rechtsverbindliche Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) wird vor Beginn jeder Verarbeitung individuell abgeschlossen.

Unsere Standardzusagen

Jeder AVV mit uns enthält mindestens:

Ablauf

Der AVV wird gemeinsam mit dem Angebot übermittelt und vor jedem Datenzugriff unterzeichnet. Auf Wunsch stellen wir den Vertragsentwurf vorab zur Prüfung durch Ihren Datenschutzbeauftragten oder Ihre Rechtsberatung bereit: [email protected]