Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der RovAI GmbH, Platanenstraße 18, 2522 Oberwaltersdorf (im Folgenden "Auftragnehmerin"), für Beratungs-, Analyse-, Umsetzungs- und Betreuungsleistungen im Bereich KI-Automatisierung.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Angebote und Verträge zwischen der Auftragnehmerin und Unternehmern im Sinne des § 1 UGB. Verbrauchergeschäfte werden nicht geschlossen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich anerkannt wurden.
2. Leistungen
2.1 Der Umfang der Leistungen ergibt sich ausschließlich aus dem jeweiligen schriftlichen Angebot (Erstgespräch, Prozess-Audit, Umsetzung zum Fixpreis, laufende Betreuung).
2.2 Audits und Umsetzungen werden zu dem im Angebot genannten Fixpreis erbracht. Bei Beauftragung einer Umsetzung wird das Honorar des vorangegangenen Audits vollständig angerechnet, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist.
2.3 Erfüllt eine abgenommene Umsetzungsstufe die im Angebot definierten Abnahmekriterien nicht, bessert die Auftragnehmerin ohne zusätzliches Honorar nach.
2.4 Die laufende Betreuung wird monatlich verrechnet und kann von beiden Seiten zum Ende jedes Kalendermonats ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.
3. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Ansprechpersonen bereit. Verzögerungen aus der Sphäre des Auftraggebers verlängern vereinbarte Termine angemessen.
4. Honorar und Zahlung
Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, binnen 14 Tagen ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen zwischen Unternehmern.
5. Rechte an Arbeitsergebnissen
5.1 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches Nutzungsrecht an den für ihn erstellten, individuellen Arbeitsergebnissen einschließlich zugehöriger Konfigurationen und Dokumentation.
5.2 Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Vorlagen und Know-how der Auftragnehmerin bleiben deren Eigentum; der Auftraggeber erhält daran das für die Nutzung der Arbeitsergebnisse erforderliche Nutzungsrecht. Rechte an Software Dritter (z. B. Modellanbieter, Plattformen) richten sich nach deren Lizenzbedingungen.
6. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich; diese Pflicht besteht nach Vertragsende fort. Soweit die Auftragnehmerin personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, wird vor Beginn der Verarbeitung ein Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Unterliegt der Auftraggeber einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht, verpflichtet sich die Auftragnehmerin zusätzlich entsprechend den einschlägigen Bestimmungen (etwa § 62a dStBerG, § 43e dBRAO, § 80 WTBG).
7. Einsatz von KI-Systemen
Die von der Auftragnehmerin errichteten Systeme sind so gestaltet, dass Ergebnisse mit Außenwirkung standardmäßig einer menschlichen Freigabe durch den Auftraggeber unterliegen. Der Auftraggeber bleibt für die fachliche Prüfung der Ergebnisse und deren Verwendung verantwortlich. Die Auftragnehmerin schuldet die vereinbarte Systemleistung, nicht die inhaltliche Richtigkeit einzelner KI-generierter Ausgaben.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen zwischen Unternehmern.
8.2 Die Auftragnehmerin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung je Schadensfall ist mit der Höhe des Auftragswerts des betroffenen Auftrags begrenzt.
8.3 Der Auftraggeber sorgt für die Sicherung seiner Daten in seinen eigenen Systemen.
9. Subunternehmer
Die Auftragnehmerin darf Subunternehmer einsetzen und verpflichtet diese entsprechend den Pflichten aus Punkt 6.
10. Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Verweisungsnormen. Gerichtsstand ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Auftragnehmerin. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine ihr wirtschaftlich möglichst nahekommende wirksame Regelung.