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Für Hausverwaltungen

Hausverwaltung am Limit: Warum jede siebte keine neuen Mandate mehr nimmt

10. Juli 2026 · 4 Min. Lesezeit · Robert Van Ysendyck

Die Immobilienverwaltung ist eine der wenigen Branchen, in denen die Anbieter den Kunden kündigen. 70 Prozent der deutschen Verwaltungen melden im aktuellen VDIV-Branchenbarometer Überlastung, ein Drittel davon stark. 57 Prozent trennen sich von unrentablen Mandaten, 63 Prozent von besonders zeitfressenden Objekten, und rund 14 Prozent nehmen überhaupt keine neuen Mandate mehr an. Gleichzeitig wächst der Bestand: Das durchschnittliche Unternehmen verwaltet inzwischen 1.841 Einheiten, mehr als je zuvor, und allein in Deutschland warten laut Zensus über 9,2 Millionen Eigentumswohnungen auf Verwaltung. In Österreich trägt die gesamte Branche auf gerade einmal 1.830 eingetragenen Immobilienverwaltern.

Deutsche Immobilienverwaltungen 2025 melden Überlastung 70 % trennen sich von zeitfressenden Objekten 63 % stoßen unrentable Mandate ab 57 % nehmen keine neuen Mandate an 14 %
VDIV-Branchenbarometer 2025 (n=1.072)

Das ist kein Vertriebsproblem. Es ist ein Kapazitätsproblem, und es hat einen Kalender.

Der Kalender kennt keine Gnade

Die Arbeitslast der Verwaltung ist gesetzlich getaktet. In Deutschland muss die Betriebskostenabrechnung binnen zwölf Monaten nach Ende des Abrechnungszeitraums beim Mieter sein, sonst ist die Nachforderung verloren (§ 556 BGB). In Österreich ist die Frist noch härter: sowohl das WEG (§ 34) als auch das MRG (§ 21) schreiben die Abrechnung bis 30. Juni des Folgejahres fest. Dazu kommt die Versammlungssaison: mindestens eine Eigentümerversammlung pro Jahr, mit drei Wochen Ladungsfrist, traditionell im ersten Halbjahr.

Das erste Halbjahr ist damit strukturell überbucht: Die Energieversorger schicken ihre Abrechnungen im ersten Quartal, dann laufen Abrechnung, Belegprüfung und Versammlungen parallel auf denselben Schreibtischen zusammen. Und die Taktung wird enger, nicht weiter: Wo fernablesbare Zähler verbaut sind, ist die unterjährige Verbrauchsinformation monatlich fällig, und bis Ende 2026 müssen alle Zähler fernablesbar sein. Ab 2027 ist der Monatsrhythmus flächendeckend Pflicht.

Die Branche digitalisiert, aber vorne, nicht hinten

Die Softwareausstattung ist da: Rund drei Viertel der Verwaltungen arbeiten mit einem ERP-System. Trotzdem erledigen laut der EBZ-Digitalisierungsstudie 2025 immerhin 68 Prozent Abrechnungs- und Standardaufgaben weiterhin in Microsoft Office, und nur 40 Prozent haben überhaupt eine Digitalisierungsstrategie. Die Studienautoren nennen das Problem beim Namen: Medienbrüche und Insellösungen. Die Daten existieren, aber Menschen tragen sie von Hand von einem System ins andere.

Bei der KI ist das Bild ähnlich: Nur rund 22 Prozent der Verwaltungen setzen laut VDIV bereits KI-Werkzeuge ein, weitere 35 Prozent planen es. Die Softwareanbieter rüsten nach, casavi mit dem Assistenten Aurea, Aareon mit der Produktfamilie Aareon.ai, Immoware24 mit KI-Posteingang und KI-Anrufbeantworter. Auffällig ist, was sie zukaufen statt selbst zu bauen: casavi hat sich die Telefon-KI im September 2025 durch die Übernahme von MANAGBL.AI geholt, andere binden Partner ein. Und der österreichische Marktführer domizil+ bewirbt Stand Juli 2026 überhaupt keine KI-Funktionen. Die Kommunikationsebene, also Telefon, Postfach und Mieteranfragen, ist genau die Schicht, die am wenigsten nativ abgedeckt ist, und genau dort entstehen die Stunden.

Was sich rechtssicher automatisieren lässt

Mieterdaten sind kein rechtsfreier Raum, und die Branche hat ihr warnendes Beispiel: Das Verfahren gegen die Deutsche Wohnen wegen nicht löschbarer Mieterdaten läuft seit 2019 und endete im Juni 2026 vor dem Landgericht Berlin mit einer bestätigten Verletzung und 900.000 Euro Bußgeld. Wer Mietern gegenüber KI einsetzt, braucht ab 2. August 2026 zudem die Offenlegung nach dem EU AI Act: Der Chatbot muss sagen, dass er eine Maschine ist. Beides spricht nicht gegen Automatisierung, sondern für eine bestimmte Sorte: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, EU-Hosting, saubere Löschfristen, Freigabeschritte.

Innerhalb dieser Leitplanken ist die Liste lang und unspektakulär wirksam:

Nichts davon ersetzt die Verwalterin oder den zertifizierten Verwalter. Es ersetzt das Abtippen, das Weiterleiten und das Suchen, also genau die Arbeit, wegen der 14 Prozent der Branche keine neuen Mandate mehr annehmen können.

Die Rechnung dahinter

Neue WEG-Verträge liegen laut aktueller Entgeltstudie bei rund 27 bis 42 Euro brutto je Einheit und Monat. Kapazität ist damit direkt Umsatz: Jede Stunde, die aus der Handarbeit zurückkommt, ist verwaltbare Fläche, und die Nachfrage steht vor der Tür, weil ein Drittel der Eigentümergemeinschaften Schwierigkeiten hat, überhaupt eine Verwaltung zu finden. Ob sich das für Ihren Bestand rechnet, lässt sich klein prüfen: Der 60-Sekunden-Check gibt eine erste Einschätzung, und was Projekte dieser Art kosten, steht mit Quellen in unserer Preisübersicht.

Stand 10. Juli 2026. Quellen: VDIV-Branchenbarometer 2025 und 2024, EBZ-Studie "IT und Digitalisierung in Haus- und WEG-Verwaltungen 2025", Zensus 2022, WKO-Branchenstatistik Fachverband 707 (31.12.2025), § 556 BGB, § 34 WEG 2002, § 21 MRG, §§ 24, 26a, 28 WEG, LG Berlin I zu Deutsche Wohnen (Juni 2026), Art. 50 EU AI Act.

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