Wer dieses Jahr "EU AI Act August 2026" gesucht hat, fand größtenteils veraltete Informationen. Im Juni 2026 hat die EU den sogenannten Digital Omnibus beschlossen und den Zeitplan wenige Wochen vor der Frist umgeschrieben. Hier ist, was für ein typisches KMU tatsächlich gilt, Stand 9. Juli 2026.
Die große Entlastung: Hochrisiko-Pflichten erst ab Dezember 2027
Die schweren Pflichten für "Hochrisiko-KI" (etwa Bewerber-Scoring, Kreditentscheidungen, Leistungsüberwachung) waren für den 2. August 2026 geplant. Der Omnibus hat sie auf den 2. Dezember 2027 verschoben, produktintegrierte KI auf 2028. Wenn Ihnen gerade jemand ein Hochrisiko-Compliance-Projekt "noch vor August" verkaufen will, fragen Sie ihn nach dem Omnibus.
Was am 2. August 2026 wirklich startet: Transparenz
Artikel 50 wurde nicht verschoben. Ab 2. August 2026 gilt:
- Chatbots und Voice Agents müssen offenlegen, dass sie KI sind. Nutzer müssen spätestens bei der ersten Interaktion wissen, dass sie mit einer Maschine sprechen. Formal trifft die Pflicht den Anbieter des Systems; wer aber einen Bot unter eigener Marke einsetzt, sollte prüfen, ob der Anbieter das umsetzt. Es gibt eine Ausnahme, wenn der KI-Charakter offensichtlich ist, die Begründung sollte man dokumentieren.
- KI-generierte Inhalte brauchen eine maschinenlesbare Kennzeichnung, mit Übergangsfrist bis Dezember 2026 für Systeme, die schon am Markt sind.
- Deepfakes und KI-Texte zu Themen von öffentlichem Interesse müssen vom Betreiber gekennzeichnet werden. Interne Automatisierung, Dokumentenverarbeitung und Copilots sind davon nicht betroffen.
Bußgelder für Transparenzverstöße werden zeitgleich durchsetzbar: bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Umsatzes. Die KMU-Regel deckelt auf den niedrigeren Wert; ein Unternehmen mit 2 Millionen Euro Umsatz riskiert also maximal rund 60.000 Euro, nicht 15 Millionen. Trotzdem kein Rundungsfehler.
Was typische KMU-Automatisierung ist (und was nicht)
Die gute Nachricht, die selten in Schlagzeilen steht: FAQ-Chatbots, Telefon-Agenten, die Termine buchen, Rechnungsauslesung, Angebotserstellung und interne Wissens-Copilots sind keine Hochrisiko-Systeme nach Anhang III, solange ein Mensch die folgenreichen Entscheidungen trifft. Für sie gelten die Transparenzregeln oben und sonst nichts.
Wo die Grenze verläuft: KI, die Bewerber vorsortiert oder bewertet, über Beförderungen oder Kündigungen entscheidet, Mitarbeiterleistung nach Verhalten überwacht oder Kreditwürdigkeit bewertet. Das ist Anhang-III-Territorium, mit den schweren Pflichten ab Dezember 2027.
Die Pflicht, die Sie schon haben: KI-Kompetenz
Seit Februar 2025 müssen Unternehmen, die KI einsetzen, Maßnahmen zur KI-Kompetenz ihrer Mitarbeiter ergreifen. Der Omnibus hat das entschärft: Sie müssen Kompetenz fördern, kein bestimmtes Niveau garantieren. In der Praxis genügt eine kurze Schulung plus Nachweis. Der günstigste Punkt auf dieser Liste.
Wer das in Österreich und Deutschland durchsetzt
Österreich betreibt mit der KI-Servicestelle bei der RTR eine zentrale Anlaufstelle; die formale Benennung der Marktüberwachungsbehörden steht noch aus. Deutschland hat im Juni 2026 das KI-MIG beschlossen und macht die Bundesnetzagentur zur zentralen KI-Aufsicht. Beide Länder müssen ab August 2026 mindestens ein Reallabor betreiben, mit bevorzugtem Zugang für KMU.
Die praktische Checkliste für August
- Chatbot oder Voice Agent im Einsatz: prüfen, ob er sich beim ersten Kontakt als KI zu erkennen gibt.
- KI-generierte Inhalte: prüfen, ob Ihre Tools sie maschinenlesbar kennzeichnen.
- Eine kurze KI-Schulung fürs Team dokumentieren.
- KI in der Nähe von Recruiting oder Mitarbeiterbewertung: eine saubere Anhang-III-Prüfung für 2027 einplanen.
- Alles andere: bauen, aber beaufsichtigt. Menschliche Freigabe ist nicht nur gute Compliance, sondern gutes Engineering.
Wir bauen jedes System standardmäßig nach diesen Regeln: Offenlegung in Chatbots und Voice Agents eingebaut, menschliche Freigabe, wo es zählt, und die Dokumentation, die Sie brauchen, falls jemand fragt.
Praktische Orientierung, Stand 9. Juli 2026, keine Rechtsberatung. Primärquellen: Beschluss des Digital Omnibus durch den Rat (29. Juni 2026), Artikel 50 und 99 des AI Act, Anhang III.